SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Ihr Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) – zuverlässig & rechtskonform
Was macht ein SiGeKo?
Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) ist bei Bauvorhaben mit mehreren Gewerken gesetzlich vorgeschrieben. Er sorgt dafür, dass Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten und koordiniert werden. Der SiGeKo erstellt und pflegt den SiGe-Plan, stimmt sich mit allen Beteiligten ab und begleitet die Bauausführung aus sicherheitstechnischer Sicht.
Gesetzliche Grundlage:
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Wir übernehmen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) auf Ihrer Baustelle – rechtskonform, praxiserprobt und mit technischem Fachwissen. Als externer Partner sorgen wir für die Einhaltung der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes.
Wann ist ein SiGeKo vorgeschrieben?
Ein SiGeKo ist erforderlich, wenn:
- mehrere Firmen gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten,
- besonders gefährliche Tätigkeiten gemäß Anhang II der BaustellV ausgeführt werden,
- eine Vorankündigung an die zuständige Behörde nötig ist.
Beispiele:
- Sanierung von Industrieanlagen
- Neubauprojekte mit mehreren Gewerken
- Umbauten mit Elektroarbeiten, Absturzgefahr oder beengten Arbeitsbereichen
Unsere Leistungen als externer SiGeKo
Wir übernehmen für Sie die vollständige Koordination und Dokumentation aller relevanten Sicherheitsmaßnahmen:
- Erstellung & Fortschreibung des SiGe-Plans
- Erstellung der Vorankündigung an die Behörde
- Sicherheitsbegehungen & Gefährdungsbeurteilungen
- Baustellenbegehungen inkl. Fotodokumentation
- Teilnahme an Baubesprechungen
- Beratung des Bauherrn zu Schutzmaßnahmen
- Kontrolle der Umsetzung vor Ort
Kostenübersicht
Unsere Preise richten sich nach Projektumfang und Gefährdungslage. Nachfolgend finden Sie typische Einstiegspreise:
Leistung | Preis (netto) |
---|---|
Erstellung des SiGe-Plans | ab 750 € |
SiGeKo in der Ausführung (monatlich) | ab 290 € / Monat |
Baustellenbegehung vor Ort | ab 320 € / Termin |
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Kontaktaufnahme & Erstgespräch (kostenlos): Sie schildern Ihr Vorhaben und wir klären gemeinsam die Anforderungen.
- Sichtung der Projektunterlagen: Wir prüfen Pläne, Bauzeiten und Gefährdungslagen.
- Erstellung von Vorankündigung & SiGe-Plan: Wir erstellen die notwendigen Unterlagen für Behörden und Beteiligte.
- Abstimmung mit Bauleitung & Beteiligten: Alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen werden koordiniert.
- Baustellenbegehungen & Fortschreibung: Regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen mit Dokumentation der Umsetzung.
- Abschlussbericht bei Projektende: Zusammenfassung der Koordination und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen.
Warum unser SiGeKo-Angebot genau das Richtige für Sie ist
Rechtssicher & effizient: Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen nach BaustellV – ohne Zeitverlust. Wir kümmern uns um die Koordination, damit Sie sich auf Ihr Bauprojekt konzentrieren können.
Praxiserprobt: Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination basiert auf langjähriger Erfahrung und bewährten Verfahren – speziell für Projekte mit mehreren Gewerken.
Flexibel & ortsunabhängig: Wir unterstützen Ihre Baustellen deutschlandweit – persönlich vor Ort oder digital vorbereitet. Ideal für Generalunternehmer, Planungsbüros und Bauherren.
Transparente Kostenstruktur: Faire Paketpreise statt versteckter Stundensätze. Schon ab 290 € im Monat übernehmen wir Ihre SiGeKo-Aufgaben – inklusive aller rechtlich erforderlichen Dokumente.
Klare Abläufe, sichere Umsetzung: Von der Vorankündigung über den SiGe-Plan bis zur letzten Begehung – alles aus einer Hand, verständlich erklärt, professionell dokumentiert.

Häufige Fragen (FAQ)
Wann ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben?
Sobald mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind oder besondere Gefahren bestehen.
Muss der SiGeKo immer vor Ort sein?
Nein, aber regelmäßige Baustellenbegehungen sind sinnvoll und oft notwendig.
Darf der Architekt oder Bauleiter auch SiGeKo sein?
Ja, wenn er die entsprechende Qualifikation besitzt – aus Haftungsgründen wird jedoch häufig ein externer SiGeKo beauftragt.
Wie unterscheidet sich ein SiGeKo von der VEFK?
Der SiGeKo ist baustellenbezogen tätig, die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) betrifft elektrische Anlagen im Betrieb.
Was passiert ohne SiGeKo?
Fehlt der SiGeKo trotz gesetzlicher Pflicht, drohen Bußgelder oder Haftungsrisiken bei Unfällen.
Wer ist für die Bestellung eines SiGeKo verantwortlich?
Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, bei Bedarf einen geeigneten Koordinator zu beauftragen.
Wie oft muss der SiGeKo die Baustelle besuchen?
Das hängt vom Gefährdungspotenzial und dem Baufortschritt ab – in der Regel mindestens einmal pro Monat oder nach Bedarf.
Was gehört alles in einen SiGe-Plan?
Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen, zeitliche Abfolge, besondere Gefahrenbereiche, Maßnahmen zur Koordination.
Muss ein SiGeKo eine spezielle Ausbildung haben?
Ja, er muss über eine geeignete berufliche Qualifikation sowie über eine spezielle Schulung zum SiGeKo verfügen.
Können auch kleinere Bauprojekte einen SiGeKo benötigen?
Ja, sobald mehrere Firmen beteiligt sind oder besondere Gefährdungen bestehen – unabhängig vom Projektvolumen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem externen SiGeKo ab?
Nach dem Erstgespräch erfolgt die Sichtung der Unterlagen, Erstellung der Pläne und regelmäßige Begleitung bis zum Projektabschluss.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Baustellenverordnung?
Bußgelder bis zu mehreren tausend Euro, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen bei Unfällen.
Kann der SiGeKo auch bei privaten Bauvorhaben eingesetzt werden?
Ja, insbesondere bei Eigenleistungen oder mehreren beteiligten Handwerkern ist dies sinnvoll und ratsam.
Was ist der Unterschied zwischen Vorankündigung und SiGe-Plan?
Die Vorankündigung informiert die Behörde über das Projekt, der SiGe-Plan beschreibt konkrete Schutzmaßnahmen auf der Baustelle.
Ist der SiGeKo auch für die Einhaltung von Umweltauflagen verantwortlich?
Nein, das ist nicht seine Hauptaufgabe – er kann jedoch auf Gefahren wie Schadstofffreisetzung hinweisen und Koordinationsmaßnahmen vorschlagen.
Kann der SiGeKo auch andere Pflichten des Bauherrn übernehmen?
Nein, der SiGeKo unterstützt den Bauherrn bei der Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung bleibt jedoch beim Bauherrn. Eine Delegation der rechtlichen Verantwortung ist nicht möglich – nur die fachliche Unterstützung.
Was unsere Kunden über uns denken
Weitere Leistungen
Externe
VEFK
Elektro
-Jahresunterweisungen
DGUV
-Prüfung
Gefährdungs
-beurteilung
Gutachterliche Stellungnahmen & VdS-Prüfung
VEFK
Beratung