SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 

Ihr Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) – zuverlässig & rechtskonform

Was macht ein SiGeKo?

Ein SiGeKo sorgt bereits in der Planungsphase und während der Ausführung dafür, dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen eingehalten und koordiniert werden. Er minimiert so die Risiken für alle Beschäftigten auf der Baustelle.

Gesetzliche Grundlage:

  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Wir übernehmen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) auf Ihrer Baustelle – rechtskonform, praxiserprobt und mit technischem Fachwissen. Als externer Partner sorgen wir für die Einhaltung der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes.

Wann ist ein SiGeKo vorgeschrieben?

Ein SiGeKo ist erforderlich, wenn:

  • mehrere Auftragnehmer gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten,
  • Umbauten oder Erweiterungen während des laufenden Betriebs, bei denen verschiedene Firmen beteiligt sind

Beispiele:

  • Sanierung von Industrieanlagen
  • Neubauprojekte mit mehreren Gewerken
  • Sanierung von Anlagen und Gebäuden oder einzelnen Räumen
  • Neubauprojekten mit mehreren Gewerken im gewerblichen als auch im privaten Bereich

Unsere Leistungen als externer SiGeKo

Wir übernehmen für Sie die vollständige Koordination und Dokumentation aller relevanten Sicherheitsmaßnahmen:

  • Erstellung & Fortschreibung des SiGe-Plans
  • Erstellung der Vorankündigung
  • Sicherheitsbegehungen & Gefährdungsbeurteilungen
  • Baustellenbegehungen inkl. Fotodokumentation
  • Teilnahme an Baubesprechungen
  • Beratung des Bauherrn zu Schutzmaßnahmen

Kostenübersicht

Unsere Preise richten sich nach Projektumfang und Gefährdungslage. Nachfolgend finden Sie typische Einstiegspreise:

Leistung Preis (netto)
Erstellung des SiGe-Plans ab 700 €
SiGeKo in der Ausführung (monatlich) ab 290 € / Monat
Baustellenbegehung vor Ort ab 155 € / Termin
Die Erstellung der Vorankündigung  ab 140 €

    So läuft die Zusammenarbeit ab

    1. Kontaktaufnahme & Erstgespräch (kostenlos): Sie schildern Ihr Vorhaben und wir klären gemeinsam die Anforderungen.
    2. Sichtung der Projektunterlagen: Wir prüfen Pläne, Bauzeiten und Gefährdungslagen.
    3. Erstellung von Vorankündigung & SiGe-Plan: Wir erstellen die notwendigen Unterlagen für Behörden und Beteiligte.
    4. Abstimmung mit Bauleitung & Beteiligten: Alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen werden koordiniert.
    5. Baustellenbegehungen & Fortschreibung: Regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen mit Dokumentation der Umsetzung.

      Warum unser SiGeKo-Angebot genau das Richtige für Sie ist

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      Rechtssicher & effizient: Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen nach BaustellV – ohne Zeitverlust. Wir kümmern uns um die Koordination, damit Sie sich auf Ihr Bauprojekt konzentrieren können.

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      Praxiserprobt: Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination basiert auf langjähriger Erfahrung und bewährten Verfahren

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       Flexibel & ortsunabhängig: Wir unterstützen Ihre Baustellen deutschlandweit – persönlich vor Ort oder digital vorbereitet. Ideal für Generalunternehmer, Planungsbüros und Bauherren.

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      Transparente Kostenstruktur: Faire Paketpreise statt versteckter Stundensätze. Schon ab 290 € im Monat übernehmen wir Ihre SiGeKo-Aufgaben – inklusive aller rechtlich erforderlichen Dokumente.

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      Klare Abläufe, sichere Umsetzung: Von der Vorankündigung über den SiGe-Plan bis zur letzten Begehung – alles aus einer Hand, verständlich erklärt, professionell dokumentiert.

      TREI-SCHEIN

      VEFK

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        Häufige Fragen (FAQ)<br />
        Wann ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben?<br />

        Sobald mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind.

        Muss der SiGeKo immer vor Ort sein?<br />

        Nein, aber regelmäßige Baustellenbegehungen sind sinnvoll und von den Berufsgenossenschaften empfohlen.

        Darf der Architekt oder Bauleiter auch SiGeKo sein?

        Ja, wenn er die entsprechende Qualifikation besitzt – aus Haftungsgründen wird jedoch häufig ein externer SiGeKo beauftragt.

        Wie unterscheidet sich ein SiGeKo von der VEFK?

        Der SiGeKo ist baustellenbezogen tätig, die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) betrifft elektrische Anlagen im Betrieb.

        Was passiert ohne SiGeKo?

        Fehlt der SiGeKo trotz gesetzlicher Pflicht, drohen Bußgelder oder Haftungsrisiken bei Unfällen.

        Wer ist für die Bestellung eines SiGeKo verantwortlich?

        Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, bei Bedarf einen geeigneten Koordinator zu beauftragen.

        Wie oft muss der SiGeKo die Baustelle besuchen?

        Das hängt vom Gefährdungspotenzial und dem Baufortschritt ab – in der Regel mindestens einmal 2x pro Monat.

        Was gehört alles in einen SiGe-Plan?

        Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen, zeitliche Abfolge, besondere Gefahrenbereiche, Maßnahmen zur Koordination.

        Muss ein SiGeKo eine spezielle Ausbildung haben?

        Ja, er muss über eine geeignete berufliche Qualifikation sowie über eine spezielle Schulung zum SiGeKo verfügen.

        Können auch kleinere Bauprojekte einen SiGeKo benötigen?

        Ja, sobald mehrere Firmen beteiligt sind  – unabhängig vom Projektvolumen.

        Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem externen SiGeKo ab?

        Nach dem Erstgespräch erfolgt die Sichtung der Unterlagen, Erstellung der Pläne und regelmäßige Begleitung bis zum Projektabschluss.

        Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Baustellenverordnung?

        Bußgelder bis zu mehreren tausend Euro, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen bei Unfällen.

        Kann der SiGeKo auch bei privaten Bauvorhaben eingesetzt werden?

        Ja, insbesondere bei Eigenleistungen oder mehreren beteiligten Handwerkern ist dies sinnvoll und ratsam.

        Was ist der Unterschied zwischen Vorankündigung und SiGe-Plan?

        Die Vorankündigung informiert die Behörde über das Projekt, der SiGe-Plan beschreibt konkrete Schutzmaßnahmen auf der Baustelle.

        Ist der SiGeKo auch für die Einhaltung von Umweltauflagen verantwortlich?

        Nein, das ist nicht seine Hauptaufgabe – er kann jedoch auf Gefahren wie Schadstofffreisetzung hinweisen und Koordinationsmaßnahmen vorschlagen.

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